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- Objektnummer: 1126
- Gesamtmiete 590,00 €
- Bornheim
- 45 m²
- 2 Zimmer
Diese Wohnung ist ideal für den Singlehaushalt oder 2 Personen geeignet.
Ab 01.04.2025 neu zu mieten.
Sie betreten diese Dachgeschosswohnung über das Treppenhaus / kein Aufzug / Flur. Von hier aus schließt sich das Bad und weiter das Schlafzimmer an.
Den gemütlichen Lebensmittelpunkt bildet sicherlich das Wohn- Esszimmer mit Loggia und der kleine Küchenbereich.
Im Untergeschoss steht dem Mieter genügend Abstellmöglichkeit für Fahrräder, der eigene Kellerraum und der Gemeinschafts-Wasch- und Trockenraum zur Verfügung.
Ein Pkw Stellplatz ist in der Tiefgarage vorhanden. Weitere Parkmöglichkeiten bieten sich aber zudem auch in der unmittelbaren Umgebung an.
- Beheizt wird das Objekt über eine Gasheizung.
- Heizmedium Gas / der Energieausweis liegt zur Einsicht vor.
- Die Erwärmung mit Warmwasser erfolgt hier über Durchlauferhitzer in den Wohnungen selbst.
- Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt verbrauchsabhängig durch elektronische Heizkostenverteiler FUNK an den Heizkörpern im Zuge der jährlichen Ablesung.
- Eckdaten der Wohneinheit
- 2 Zimmerwohnung mit Balkon ca. 45 m² Wohnfläche
- Kaltmiete monatlich 410,00 €
- Nebenkostenvorauszahlung monatlich 180,00 € / Gesamtmiete 590,00 €
- Tiefgaragenstellplatz 40,00 € monatlich
- 2 Monatskaltmieten Kaution 820,00 €
Die Wohnung wird unrenoviert bei Einzug übergeben. Renovierung- streichen also bei Einzug.
In dem Schlafzimmer, Wohn-Esszimmer ist Laminatboden verlegt. Das Bad und Flur sowie Küchenbereich ist mit hellen Fliesen verlegt.
Die üblichen Unterlagen wie ein Mieterauskunftsbogen und eine aktuelle Schufa Auskunft sind gewünscht. Bei Interesse an der Wohneinheit und ihrer Anfrage, übersenden wir ihnen gerne den Auskunftsbogen mit allen Informationen.
Wir freuen uns auf ihre Anfrage.
In ruhiger Lage von 53332 Bornheim gelegen.
Unsere Angebote basieren auf den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und mündlichen Angaben unserer Auftraggeber. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir daher nicht übernehmen. Als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag.