Sanierungspflicht beim Hauskauf
Das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) 2024 legt eine Sanierungspflicht bei dem Kauf einer Immobilie fest. Neue Eigentümer sind nun gesetzlich verpflichtet, ihre alten und unsanierten Immobilien an spezifische Anforderungen bezüglich Dämmung und Heizung anzupassen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Von der Sanierungspflicht sind alle Eigentümer betroffen, die einen Altbau kaufen, geerbt oder geschenkt bekommen haben. Diese tritt somit mit dem Eigentümerwechsel in Kraft. Für die Sanierung hat der neue Eigentümer nach dem Einzug zwei Jahre Zeit.
Die Pflicht zur Sanierung wird vor allem bei umfangreichen Baumaßnahmen relevant. So schreibt der § 48 im GEG vor, dass bei der Erneuerung von mehr als 10 % eines Bauteils (wie z.B. der Fassade, Geschossdecke oder des Daches) auch energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um die Vorgaben zu erfüllen.
Unsere Kunden werden auch hierzu vor dem Kauf von uns umfangreich informiert, damit sie dies in ihrem Sanierungsplan und Finanzierungskonzept einfließen lassen können.
Tappeser Immobilien; immer besser beraten.
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